13.04.2018

Grundsteuererhöhung durch BVG Urteil?

Grundsteuererhöhung durch BVG Urteil?

Grundsteuererhöhung durch BVG Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in dieser Woche entschieden, dass die Grundsteuer neu berechnet werden muss.

Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Bemessungsgrundlage stark ansteigt. Was bedeutet dies für den Bürger?

Im ersten Ansatz ist das für den Bürger ohne Bedeutung denn die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, allein die Gemeinde legt deren Höhe fest.
Warum?
Die Grundsteuer errechnet sich aus 2 Komponenten: dem Bemessungsbetrag und dem Hebesatz. Beide werden miteinander multipliziert.

Es gibt 2 Hebesätze, den Hebesatz für Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaftsvermögen und für Grundsteuer B für Grund- und Betriebsvermögen. In Schenefeld betragen beide Sätze zurzeit 260%.

Die Berechnung des Bemessungsbetrages legt ein Bundesgesetz fest, die Hebesätze legt die Kommune (Ratsversammlung) fest.

Wenn sich wie erwartet der Bemessungsbetrag stark erhöht muss die Gemeinde den Hebesatz entsprechend verringern damit das Steueraufkommen nicht ansteigt wie allerorts von den Politikern versprochen wird.

Alles andere wäre eine verdeckte Steuererhöhung.

Es kann natürlich vorkommen, dass einzelne Grundbesitzer mehr zahlen müssen, andere dafür weniger. Wie das genau ausgeht, wird letztendlich im Bundestag entschieden.

Die OfS wird sich aber dafür einsetzen, dass es zu keinem erhöhten Grundsteueraufkommen im Schenefeld kommt.

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